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Satzung des Schützenvereins Mussum

in 46395 Bocholt - Mussum

in der Fassung vom 21. Oktober 2005

 

 

§ 1 - Name, Sitz:

 

Der Verein führt den Namen Schützenverein Mussum.

Er hat den Sitz in Bocholt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 - Zweck, Gemeinnützigkeit:

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Eintracht, des Frohsinns, der Geselligkeit und der Vaterlandsliebe,

sowie auch der Ordnung und der Schießfertigkeit.

 

Seine besondere Aufgabe ist auch die Pflege des heimatlichen Brauchtums, Liebe zur heimatlichen Scholle und die Weitergabe aller Aufgaben an die kommenden Generationen.

 

Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

 

 

 

Er verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen sondern aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Er ist selbstlos tätig und verfolgt ferner nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Aufgaben.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke Verwendung finden. Mitgliedern dürfen keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln zugedacht werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben,

die dem Vereinszweck fremd sind,

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 -  Mitgliedschaft, Beiträge

 

Mitglied des Vereins kann jeder männliche Einwohner der politischen Gemeinde Mussum

(Gemarkungsgrenzen Stand 21.10.2005) werden,

der das 16. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Stimmberechtigung tritt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres in Kraft.

 

Die Königswürde im Verein können nur Mitglieder erringen,

die das 21. Lebensjahr vollendet haben,

ein Jahr Mitglied im Verein sind

und in der politischen Gemeinde Mussum wohnen.

 

 

 

                                       

 

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